Allgemeine Geschäftsbedingungen

Monastra Design GmbH für Beratungs- und Entwicklungsleistungen

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Für alle zwischen dem Auftraggeber und der Monastra Design GmbH (Monastra Design) geschlossenen Verträge über Beratungs- und Ent­wick­lungs­leistungen gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn Monastra Design hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Monastra Design in Kenntnis gegenstehender oder diesen AGB ab­­­­wei­ch­ender Bedingungen des Auf­trag­gebers die Lieferung an den Auf­trag­ge­ber vorbehaltlos ausführt.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen Monastra Design und dem Auftraggeber zwecks Aus­füh­rung dieses Vertrages getroffen werden, sind ausschließlich in diesem Vertrag schriftlich nieder­gelegt. 

1.3 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB. Danach ist Un­ter­­neh­men, wer als natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4 Diese AGB gelten auch für künftige Verträge über Beratungs- und Ent­wicklungsleistungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Bestellung, Angebot und Angebotsunterlagen

2.1 Eine Bestellung des Auftraggebers, die als Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, kann Monastra Design innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftrags­bestätigung annehmen.

2.2 Angebote von Monastra Design sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass Monastra Design diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat.

2.3 An Entwürfen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Monastra Design sämtliche Eigentums- und Ur­he­ber­rec­ht­e vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrückli­c­hen schriftlichen Zustimmung von Monastra Design. 

§ 3 Leistungen von Monastra Design

3.1 Die von Monastra Design zu erbringenden Leistungen werden von den Par­tei­en in dem jeweiligen Auftrag spezifiziert.

3.2 Soweit nicht in dem jeweiligen Auftrag ausdrücklich abweichend vereinbart, gehört die Prüfung der wettbewerbs- und markenrechtlichen sowie sonstigen Zulässigkeit und Ein­tra­gung­sfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Leistungen von Monastra Design nicht zum Umfang der geschuldeten Leistungen. Diese hat der Auftraggeber auf eigene Verantwortung und Kosten durchzuführen.

§ 4 Leistungsfristen und Termine

4.1 Die Leistungsfristen und Termine werden individuell in den jeweiligen Aufträgen vereinbart.

4.2 Sofern Monastra Design verbindliche Leistungsfristen aus Gründen, die Monastra Design nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann, wird Monastra Design den Auftraggeber hierüber informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Leistungsfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Leistungsfrist nicht erbracht, ist Monastra Design berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers wird Monastra Design unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Lieferung durch Subunternehmer und sonstige Zulieferer von Monastra Design. Die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

4.3 Der Eintritt des Leistungsverzugs von Monastra Design bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Auftraggeber erforderlich. 

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Monastra Design die für die Leistungserbringung wesentlichen Daten, Produktinformationen und Vorlagen zur Verfügung zu stellen.

5.2 Soweit der Auftraggeber Monastra Design Daten, Produktinformationen oder Vorlagen zur Verwendung bei der Leistungserbringung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Unterlagen berechtigt ist. Die Zusendung und Rücksendung dieser Un­ter­la­gen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

§ 6 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

6.1 Die Leistungserbringung erfolgt am Sitz von Monastra Design, wo auch der Erfüllungsort ist. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist Monastra Design bei Lieferungen berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

6.2 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, so ist Monastra Design berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehr­aufwendungen zu verlangen. Im übrigen verschieben sich die vereinbarten Lei­stung­sfristen und Termine um die Dauer der Verzögerung.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Soweit sich aus dem jeweiligen Auftrag nichts anderes ergibt, bestimmen sich die Preise nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste von Monastra Design.

7.2 Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen von Monastra Design eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 

7.3 Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug fällig und zu zahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Werkleistungen nach Abnahme der vereinbarten Leistungen, soweit nicht im jeweiligen Auftrag Vorauszahlungen oder sonstige ab­weichende Zahlungsmodalitäten vereinbart sind. Bei Dienstleistungen ist Monastra Design be­rech­tigt, monatlich abzurechnen.

7.4 Soweit nicht in dem jeweiligen Auftrag abweichend vereinbart, ist Monastra Design berechtigt, zusätzlich zu den vereinbarten Sätzen Aufwendungsersatz für Reisekosten, Auslagen, insbesondere Versand- und Vervielfältigungskosten, sowie sonstige Aufwendungen zu verlangen.

7.5 GEMA-Gebühren und sonstige nutzungsrechtliche Abgeltungen, Künstler­sozial­ver­siche­rung­sabgaben und Zollkosten werden vom Auftraggeber getragen.

7.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechts­kräftig festgestellt, unbestritten oder von Monastra Design anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurück­behaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 8 Einräumung von Nutzungsrechten

8.1 Monastra Design räumt dem Auftraggeber nach Abnahme der entsprechenden Leistungen und Bezahlung der geschuldeten Vergütung durch den Auftraggeber die ihr im Verhältnis zu Dritten zustehenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte an von dem Auftraggeber ausgewählten und abgenommenen Entwurf zu dem vertraglich vorgesehen Nutzungszweck ein. Soweit nicht in dem jeweiligen Auftrag anderweitig vereinbart, erwirbt der Auftraggeber an diesem Entwurf lediglich ein einfaches Nutzungsrecht.

8.2 Die Parteien stellen klar, dass sämtliche Rechte an weiteren Entwürfen und Gestaltungen sowie den zugrundeliegenden Ideen bei Monastra Design verbleiben und der Auftraggeber hieran keine Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte erwirbt. Sämtliche Vorentwürfe, Vorschläge, Reinzeichnungen, Texte und sonstige Leistungen, die nicht von der Rechts­ein­räumung gemäß § 8.1 erfasst sind, dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Monastra Design weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

8.3 Zieht Monastra Design zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie sich bemühen, deren urheber­rechtlichen Nutzungsrechte in dem in § 8.1 beschriebenen Umfang zu erwerben und sie dem Auftraggeber im gleichen Umfang einzuräumen. Ist dies nicht möglich, gilt die Re­ge­lung des § 8.4. Alternativ können sich die Parteien in dem jeweiligen Auftrag darauf einigen, dass Monastra Design als Vermittler für den Auftraggeber tätig wird und Rechte von Dritten in dessen Namen beschafft.

8.4 Monastra Design wird den Auftraggeber jeweils vorher über etwaige Beschränkungen der Urheber­nutzungsrechte informieren. 

8.5 Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von Monastra Design aus dem Auftrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung behält sich Monastra Design das Eigentum an den erbrachten Leistungen vor. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden, soweit im Einzelfall eine Rechtseinräumung vereinbart ist, lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind Monastra Design spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurück zu geben. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wie­derherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

8.6 Monastra Design hat das Recht, auf Verlangen auf sämtlichen Vervielfältigungsstücken der von Monastra Design erbrachten Leistungen als Urheber genannt zu werden. Ein Anspruch des Auftraggebers, Monastra Design als Urheber zu benennen, besteht nicht.

§ 9 Mängelansprüche

9.1 Mängelansprüche des Auftraggeber setzen voraus, dass  dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

9.2 Soweit ein Mangel der Leistung vorliegt, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Erbringung einer neuen mangelfreien Leistung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

9.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Ablieferung bzw. bei Werk­leistungen ab Abnahme.

§ 10 Haftung

10.1 Monastra Design haftet für sämtliche sich ergebende Schäden, gleich ob aus Ver­trag­s­verletzung oder aus unerlaubter Handlung, nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften:

10.1.1. Bei Vorsatz so wie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Monastra Design nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.1.2. Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung von Monastra Design auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch leitende Angestellte von Monastra Design verursacht wurde.

10.1.3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Monastra Design nur, wenn eine wesentliche Ver­trag­s­pflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.2. Soweit die Haftung von Monastra Design ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen von Monastra Design.

§ 11 Gerichtsstand

11.1 Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Monastra Design. 

11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des UN- Kaufrechts ist ausge­schlossen. 

§ 12 Salvatorische Klausel

Falls eine oder mehrere Vorschriften dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke. 

April 2026